Montag, 28. November 2022

Käufe unter Nießbrauch / blankes Eigentum

Beim Kauf einer Immobilie unter spanischer Sonne ist es interessant, sich zu überlegen, wie man kaufen will. Dies kann unangenehme oder teure Überraschungen im Nachhinein vermeiden.

Beim Kauf einer Immobilie unter spanischer Sonne ist es interessant, sich zu überlegen, wie man kaufen will. Dies kann unangenehme oder teure Überraschungen im Nachhinein vermeiden.


KAUF ALS PRIVATPERSON UNTER NIESSBRAUCH / NICHTEIGENTUM: WAS SIE WISSEN MÜSSEN

Wenn Sie als belgischer Staatsbürger ein spanisches Haus als Volleigentum besitzen und sterben, kann die Erbschaftssteuer in Belgien recht hoch sein.

Daher kann es in vielen Fällen interessant sein, Ihr neues Schmuckstück in Form eines Teilkaufs zu erwerben.

Wenn Sie sich für einen geteilten Kauf entscheiden, bedeutet dies, dass Sie in diesem Fall nicht das volle Eigentum erwerben.

In diesem Fall erwerben Ihre Kinder in der Regel das reine Eigentum und die Eltern den Nießbrauch.

Diese Technik spaltet sozusagen das volle Eigentum in zwei Teile: das bloße Eigentum und den Nießbrauch und ist auch in Spanien sehr verbreitet.

Kurz gesagt:

Die Nutznießer sind Eigentümer der spanischen Immobilie. Sie können darin wohnen oder es vermieten und dieses Einkommen erzielen.

Die bloßen Eigentümer sind zwar Eigentümer der spanischen Immobilie an sich, können aber weder Nutzen noch Einkommen daraus ziehen.

Die spanische notarielle Kaufvertragsurkunde

Sie können Ihr spanisches Juwel durchaus in der Form des bloßen Eigentums / Nießbrauchs kaufen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der Wert des bloßen Eigentums und des Nießbrauchs durch den spanischen Verteilungsschlüssel und nicht durch Belgien bestimmt wird.

Was ist, wenn die Nießbraucher sterben?

Wenn ein Volleigentümer stirbt, müssen seine Erben die Erbschaftssteuer in Belgien zahlen.

Wurde jedoch ein Kauf mit Nießbrauch/Nichteigentumsteilung getätigt, entfällt diese Erbschaftssteuer beim Tod des Nießbrauchers. Der bloße Eigentümer muss jedoch die spanische Grunderwerbssteuer auf den Wert des Nießbrauchs zahlen.

Worauf ist zu achten?

Jeder zahlt seinen eigenen Anteil. Wenn Sie als Elternteil den vollen Betrag (d. h. einschließlich des reinen Eigentumsanteils) zahlen würden, könnten Sie bald Probleme bekommen.

Die Steuerbehörden betrachten dies als "verdeckte Begünstigung" und erheben trotzdem Erbschaftssteuer im Todesfall.

Es ist daher wichtig, dass das bloße Eigentum auch tatsächlich von den bloßen Eigentümern selbst bezahlt wird.

Lösungen:

Wenn Ihre Kinder über die Mittel verfügen, den Wert der Immobilie selbst zu finanzieren, ist es wichtig, dass sie ihn auch tatsächlich selbst bezahlen.

In diesem Fall sind die Kontoauszüge der Zahlungen ein idealer Nachweis, um spätere Diskussionen zu vermeiden. Diese werden in Spanien auch der notariellen Urkunde beigefügt.

Oft haben die Kinder jedoch nicht die Mittel, um die Immobilie zu kaufen. In diesem Fall schenken die Eltern den Kindern den Wert des bloßen Vermögens.

Möglichkeiten, für Ihre Kinder zu spenden

Es gibt zwei Möglichkeiten für Geschenke.

1. Notarielle Schenkung: In diesem Fall zahlen Sie 3%* Schenkungssteuer. (*Eltern - Kinder). Mit der Zahlung der Schenkungssteuer entfällt automatisch auch die Erbschaftssteuer.

2. Unregistrierte Bankspende: Sie überweisen den Betrag auf das Konto Ihrer Kinder und bewahren einen guten Nachweis darüber auf. Es wird kein Notar eingeschaltet und daher fällt keine Schenkungssteuer an.

Allerdings: Wenn Sie sich für Option 2 entscheiden, müssen Sie noch eine Bedingung erfüllen, um das Finanzamt ein für alle Mal auszuschalten. Sie müssen nach der Schenkung noch drei Jahre lang wohnen. Wenn Sie, der Schenker, innerhalb von drei Jahren nach der Schenkung sterben, unterliegt der geschenkte Betrag der Erbschaftssteuer. Das kommt teurer als die Schenkungssteuer.